Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-01-19, 7 StS 5/17

7 StS 5/17Tribunal Superior19 de jan. de 2019

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Oberlandesgericht Düsseldorf — 7 StS 5/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-19

Aktenzeichen: 7 StS 5/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0119.7STS5.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Strafsenat

Tenor

Der Angeklagte B_1 wird wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in vier Fällen, davon in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe, sowie wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

fünf Jahren und drei Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte B_2 wird wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe zu einer Freiheitsstrafe von

drei Jahren und sechs Monaten

verurteilt.

Im Übrigen werden die Angeklagten freigesprochen.

Im Umfang des Freispruchs trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten. Im Übrigen haben diese die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewendete Vorschriften:

Angeklagter B_1: § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1, §§ 52, 53 StGB; § 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG;

Angeklagter B_2: § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3, § 52 StGB; § 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG.

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