Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-06, 10 W 440/17

10 W 440/17Tribunal Superior6 de fev. de 2018

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Regest

Wenn ein Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt, liegt eine Mehrzahl von Anträgen vor, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach Nr. 15213 Ziffer 4 KV GNotKG auslösen.

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Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 W 440/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-06

Aktenzeichen: 10 W 440/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0206.10W440.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Leitsätze

Wenn ein Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt, liegt eine Mehrzahl von Anträgen vor, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach Nr. 15213 Ziffer 4 KV GNotKG auslösen.

Tenor

Die Beschwerde der Kostenschuldnerin gegen den Beschluss der 212. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 13. November 2017 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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