21 U 26/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-25, 21 U 26/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-25, 21 U 26/16
21 U 26/16Tribunal Superior25 de out. de 2016
Texto completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 26/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-25
Aktenzeichen: 21 U 26/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1025.21U26.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten vom 14.3.2016 gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal - Einzelrichter - vom 11.2.2016 (Az. 17 O 313) wird zurückgewiesen.
Zur Klarstellung wird der Tenor des angefochtenen Urteils wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 52.432,42 Euro nebst Zinsen i.H. von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.8.2014 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Beklagte. Diese trägt auch die Kosten der Streithelferin der Klägerin. Die Streithelferin der Beklagten trägt ihre Kosten selbst.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H. von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H. von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird im Hinblick auf die unter D. näher dargestellte Rechtsfrage zugelassen. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
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