Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-06, I-2 W 34/11

I-2 W 34/11Tribunal Superior6 de out. de 2011

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 34/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-10-06

Aktenzeichen: I-2 W 34/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1006.I2W34.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Der Beschluss des Senats vom 7. September 2011 wird dahin berichtigt, dass es in den Gründen

  • auf Seite 3 im letzten Absatz in der dritten Zeile statt „Klägerin“ richtig „Beklagten“,

  • auf Seite 4 im ersten Absatz in der zweiten Zeile statt „Klägerin“ richtig „Beklagten“,

  • auf Seite 4 im ersten Absatz nach Ziffer II. in der ersten Zeile statt „Klägerin“ richtig „Beklagten“,

  • auf Seite 8 im zweiten Absatz in der zweiten Zeile statt „Beklagte“ richtig „Klägerin“ heißt,

  • auf Seite 12 im dritten Absatz in der ersten Zeile statt „Beklagten“ richtig „Klägerin“ ,

  • auf Seite 3 in der ersten Zeile des vorletzten Absatzes statt „29. Juli 2010“ richtig „29. Juli 2011“

  • auf Seite 11 im zweiten Absatz in der siebten Zeile von unten statt „30. November 2011“ richtig „30. November 2010“,

  • und auf Seite 11 im zweiten Absatz in der vierten sowie der zweiten Zeile von unten statt „28. September 2008“ richtig jeweils

„28. September 2010“ heißt.

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