I-16 U 168/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-17, I-16 U 168/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-17, I-16 U 168/08
I-16 U 168/08Tribunal Superior17 de jul. de 2009
Regest
BGB §§ 13, 138, 312d, 355, 495 1) Die Verbrauchereigenschaft des Käufers eines PKW entfällt nicht deswegen, weil sich der Käufer im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags unbewusst an einem Schneeballsystem beteiligt hat, dessen Ziel es war, die finanzierende Bank zu überhöhten Darlehenszahlungen zu bewegen. 2) In einer derartigen Fallgestaltung sind weder Kauf- noch der hiermit verbun-dene Darlehensvertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig
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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 168/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-17
Aktenzeichen: I-16 U 168/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0717.I16U168.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Leitsätze
BGB §§ 13, 138, 312d, 355, 495
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Die Verbrauchereigenschaft des Käufers eines PKW entfällt nicht deswegen, weil sich der Käufer im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags unbewusst an einem Schneeballsystem beteiligt hat, dessen Ziel es war, die finanzierende Bank zu überhöhten Darlehenszahlungen zu bewegen.
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In einer derartigen Fallgestaltung sind weder Kauf- noch der hiermit verbun-dene Darlehensvertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. Oktober 2008 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen-den, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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