Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-14, I-5 U 135/08

I-5 U 135/08Tribunal Superior14 de mai. de 2009

Abrir fonte

Texto completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 135/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-14

Aktenzeichen: I-5 U 135/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0514.I5U135.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 28.08.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.591,66 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.01.2008 zu zahlen.

Der Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.005,40 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.01.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das weiter gehende Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages ab-wenden, sofern nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.