VII-Verg 19/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-21, VII-Verg 19/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-21, VII-Verg 19/08
VII-Verg 19/08Tribunal Superior21 de mai. de 2008
Texto completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 19/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-21
Aktenzeichen: VII-Verg 19/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0521.VII.VERG19.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Be-schluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 22. Februar 2008 (VK VOF 29/2007) aufgehoben.
Der Antragsgegnerin wird untersagt, im Zuge der Ausschreibung von Planungsleistungen bei der technischen Gebäudeausrüstung für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes u.a. einen Zuschlag zu erteilen, ohne dass den zur Abgabe eines Angebots aufgefor-derten Bietern nach Bekanntgabe der Bewertungsmatrix erneut Gelegenheit gegeben worden ist, ein Angebot einzureichen.
Die Kosten des Verfahrens der Vergabekammer sind von der An-tragsgegnerin und der Beigeladenen als Gesamtschuldnern zu tra-gen. Beiden werden je zur Hälfte auch die der Antragstellerin im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen auferlegt.
Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die An-tragstellerin im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegne-rin und der Beigeladenen auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 260.000 Euro
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