Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-15, I-2 U 36/07

I-2 U 36/07Tribunal Superior15 de mai. de 2008

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 36/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-15

Aktenzeichen: I-2 U 36/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0515.I2U36.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 17. April 2007 verkündete Teilurteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das vorbezeichnete Teilurteil teil-weise abgeändert und die Beklagte weiterhin verurteilt, dem Kläger darüber Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie die in Abschnitt I. des landgerichtlichen Urteilsausspruches angegebenen Handlungen in der Zeit vom 20. August 1999 bis zum 31. Dezember 2003 ausgeübt hat, und zwar unter Angabe der in Abschnitt I. des landgerichtlichen Urteilsausspruches näher bezeichneten Einzelauskünfte.

III.

Die weitergehende Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

IV.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

V.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

VI.

Der Streitwert für die Berufung und die Anschlussberufung wird auf jeweils 10.000,-- Euro festgesetzt.

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