I-2 U 71/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-15, I-2 U 71/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-15, I-2 U 71/05
I-2 U 71/05Tribunal Superior15 de fev. de 2007
Texto completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 71/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-15
Aktenzeichen: I-2 U 71/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0215.I2U71.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten wird das am 12. Mai 2005 verkündete Schlussurteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 127.592,17 Euro nebst 5% Zinsen aus 117.066,19 Euro für die Zeit vom 1. Januar 2004 bis zum 2. Juni 2004 und in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz aus 117.066,19 Euro für die Zeit vom 3. Juni 2004 bis zum 9. September 2004 und aus 75.119,05 Euro seit dem 10. September 2004 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen, so-weit über sie nicht bereits durch das Teilanerkenntnisurteil des Landgerichts vom 29. Juli 2004 entschieden worden ist.
II.
Die weitergehenden Rechtsmittel werden zurückgewiesen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 8 % der Beklagten und im übrigen der Klägerin auferlegt.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 65.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 1.948.878,22 Euro.
VI.
Die Revision wird zugelassen.
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