24 U 82/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-13, 24 U 82/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-13, 24 U 82/06
24 U 82/06Tribunal Superior13 de fev. de 2007
Texto completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 82/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-13
Aktenzeichen: 24 U 82/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0213.24U82.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin - vom 7. April 2006 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird
a)der Kläger verurteilt, an den Beklagten 152.975,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. Juli 2006 sowie weitere 1.409,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Januar 2007 zu zahlen,
b)festgestellt, dass der Kläger verpflichtet ist, dem Beklagten künftige weitere Schäden zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass der Kläger die Auszahlung eines Darlehns von 150.000 € an Herrn E. gemäß Darlehnsvertrag zwischen der F.-GmbH und Herrn E. vom 3. Dezember 2003 freigegeben hat, ohne dass Grundschulden in Höhe des Darlehnsbetrages zur Sicherung des Darlehns vorlagen.
Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen. Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Gerichtskosten beider Rechtszüge, die außergerichtlichen Auslagen des Beklagten in beiden Rechtszügen sowie 44% der außergerichtlichen Auslagen der ehemaligen Beklagten zu 2. zu tragen. Die ehemalige Beklagte zu 2. trägt ihre weiteren außergerichtlichen Auslagen selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn, der Beklagte oder die ehemalige Beklagte leisten vorher Sicherheit in gleicher Höhe.
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