VII-Verg 27/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-19, VII-Verg 27/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-19, VII-Verg 27/06
VII-Verg 27/06Tribunal Superior19 de jul. de 2006
Texto completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 27/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-07-19
Aktenzeichen: VII-Verg 27/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0719.VII.VERG27.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
- Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 11. Mai 2006 (VK – 15/2006 – L) aufgehoben.
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das Verhandlungsverfahren zur Beschaffung eines Hard- und Softwaresystems zur mobilen Da-tenerfassung für die Verkehrsüberwachung und den Ordnungs-dienst (OSD) von der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Über-sendung der Verdingungsunterlagen (nebst Leistungsbeschreibung, Bekanntgabe der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sowie ggf. Unterkriterien und deren Gewichtung) an neu zu beginnen.
- Die Kosten des Verfahrens der Vergabekammer haben die An-tragsgegnerin und die Beigeladene als Gesamtschuldner zu tragen. Die der Antragstellerin im Verfahren der Vergabekammer entstan-denen Aufwendungen werden der Antragsgegnerin und der Beige-ladenen je zur Hälfte auferlegt. Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antragstellerin im Verfahren der Ver-gabekammer notwendig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens über den Antrag nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB werden der Antragsgegne-rin und der Beigeladenen je zur Hälfte auferlegt.
- Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 30.000 Euro
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.