Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-25, I-4 U 120/05

I-4 U 120/05Tribunal Superior25 de abr. de 2006

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 120/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-25

Aktenzeichen: I-4 U 120/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0425.I4U120.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.3.2005 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.173 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.9.2004 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Versiche-rungsschutz aufgrund des Rechtsschutz-Versicherungsvertrags zur Vers.-Nr. 729 1392 für das Klageverfahren vor dem Landgericht Wiesbaden ge-gen die ... zum Aktenzeichen 5 O 151/04 für folgende Anträge zu gewäh-ren:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab dem 1.7.2004 bis zum 1.2.2029 eine jährliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 7.664,28 € jeweils vierteljährlich im voraus in Höhe von 1.916,07 € zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Versicherungsvertrag Nr. 99 217 578-8 zur Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wirksam fortbesteht und weder durch Rücktritt noch durch Anfechtung der Beklagten beendet worden ist.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin von der Beitragszahlungspflicht für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Vers.-Nr. ... ab dem 1.2.2002 bis zum 1.2.2029 freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits – einschließlich der Kosten des Berufungsver-fahrens – werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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