Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-10-27, I-15 U 26/04

I-15 U 26/04Tribunal Superior27 de out. de 2004

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 26/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-27

Aktenzeichen: I-15 U 26/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1027.I15U26.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Januar 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 7 O 168/03 - wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts teilweise abge-ändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins-satz seit 2. Juli 2003 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger jeden zu-künftigen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der aus dessen Unfall vom 25. November 2001 gegen 15.00 Uhr vor der Liegenschaft S.straße 15, 40XXX Düsseldorf, resultiert, sofern der Anspruch nicht auf Dritte übergegangen ist.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 35% und die Beklagte 65% zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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