Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-26, I-10 U 124/03

I-10 U 124/03Tribunal Superior26 de fev. de 2004

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Regest

BGB § 537 Abs. 2 1. Macht der Pächter erst mehr als 1 1/2 Jahre nach letztmaliger Mängelan-zeige von seinem Kündigungsrecht aus §§ 542, 554 a BGB a.F. Gebrauch, ist ihm die Fortsetzung des Pachtverhältnisses nicht unzu-mutbar. 2. Zur Fälligkeit des Kautionsrückzahlungsanspruchs.

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 124/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-26

Aktenzeichen: I-10 U 124/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0226.I10U124.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Ziviilsenat

Leitsätze

BGB § 537 Abs. 2

  1. Macht der Pächter erst mehr als 1 1/2 Jahre nach letztmaliger Mängelan-zeige von seinem Kündigungsrecht aus §§ 542, 554 a BGB a.F. Gebrauch, ist ihm die Fortsetzung des Pachtverhältnisses nicht unzu-mutbar.

  2. Zur Fälligkeit des Kautionsrückzahlungsanspruchs.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 13. Juni 2003 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurück-weisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.138,92 EUR nebst 2 % Zin-sen für die Zeit vom 1.9.1996 bis 30.6.2003, sowie 8 % Zinsen über dem Basiszins seit dem 1.7.2003 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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