Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-10, I-4 U 146/03

I-4 U 146/03Tribunal Superior10 de fev. de 2004

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Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 146/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-10

Aktenzeichen: I-4 U 146/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0210.I4U146.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 17. Juni 2003 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - wird mit der Maßgabe zu-rückgewiesen, dass die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung der Höhe nach nicht bestimmter Überschussanteile entfällt und statt dessen ihre Verpflichtung zur Leis-tung der vertraglich vereinbarten Überschussanteile festgestellt wird.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 45 % und die Beklagte zu 55 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 33 % und der Beklagten zu 67 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzu-wenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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