VI-U (Kart) 33/97•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-10, VI-U (Kart) 33/97
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-10, VI-U (Kart) 33/97
VI-U (Kart) 33/97Tribunal Superior10 de dez. de 2003
Texto completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 33/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-10
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 33/97
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1210.VI.U.KART33.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 23. Oktober 1997 ver-kündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landge-richts Köln teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.757,32 EUR
(= 15.172 DM) nebst 5 % Zinsen seit dem 27. September 1994 zu zahlen.
Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewie-sen.
II. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
III. Der Beklagte hat die Kosten des gesamten Rechtsstreits ein-schließlich der Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000 EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
V. Die Beschwer des Beklagten übersteigt 20.000 EUR.
VI. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird für die Zeit bis zum 9. Mai 2000 auf 87.225 EUR (= 170.598 DM) und für die Zeit danach auf 83.867 EUR (= 164.030 DM) festgesetzt.
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