I-15 U 58/98•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-10-18, I-15 U 58/98
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2000-10-18, I-15 U 58/98
I-15 U 58/98Tribunal Superior18 de out. de 2000
Texto completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 58/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-10-18
Aktenzeichen: I-15 U 58/98
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2000:1018.I15U58.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Beklagten zu 1), ihrer Streithelfe-rin und der Beklagten zu 3) gegen das am 16. Dezember 1997 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf werden zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Klägerin gegen den Beklagten zu 2) und den Beklagten zu 4) und auf die Anschluß-Berufung der Klägerin gegen die Beklagten zu 1) und zu 3) wird das angefochtene Urteil teilweise abgeändert und neu gefaßt:
Die Leistungsklage gegen die Beklagten zu 1) bis 4) ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Wegen des Betrages des Anspruchs wird der Rechtsstreit zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Land-gericht zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der des Berufungsverfahrens, übertragen wird.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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