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9 S 14/22•Landgericht Wuppertal, 2022-05-12, 9 S 14/22
Entscheidungsdatum: 2022-05-12
Aktenzeichen: 9 S 14/22
ECLI: ECLI:DE:LGW:2022:0512.9S14.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal, Az: 31 C 99/20, vom 21.12.2021 teilweise abgeändert und – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – insgesamt wie folgt neu gefasst:Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 262,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.04.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 71 % und die Beklagte zu 29 %.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil, soweit es aufrechterhalten worden ist, sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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