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8 S 17/22•Landgericht Wuppertal, 2022-04-26, 8 S 17/22
Entscheidungsdatum: 2022-04-26
Aktenzeichen: 8 S 17/22
ECLI: ECLI:DE:LGW:2022:0426.8S17.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
wird die Berufung der Klägerin gegen das am 25.01.2022 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mettmann (21 C 67/21) als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Der Antrag der Klägerin auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 25.01.2022 wird zurückgewiesen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf "bis zu 1.000,00 EUR" festgesetzt.
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