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9 S 41/21•Landgericht Wuppertal, 2021-07-08, 9 S 41/21
Entscheidungsdatum: 2021-07-08
Aktenzeichen: 9 S 41/21
ECLI: ECLI:DE:LGW:2021:0708.9S41.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 23.02.2021, Az.: 31 C 102/20, teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.156,05 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.05.2020 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von ihrer
Zahlungsverpflichtung gegenüber den Rechtsanwälten N3 &M , I-Weg, E, in Höhe von 185,00 Euro freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 38 % und die Beklagte 62 %.
Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Klägerin 36 % und die Beklagte 64 %.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil, soweit es aufrechterhalten worden ist, sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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