Landgericht Wuppertal, 2020-03-18, 24 KLs 10 Js 1758/19 - 42/19

24 KLs 10 Js 1758/19 - 42/19Tribunal Cantonal18 de mar. de 2020

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Landgericht Wuppertal — 24 KLs 10 Js 1758/19 - 42/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-18

Aktenzeichen: 24 KLs 10 Js 1758/19 - 42/19

ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:0318.24KLS10JS1758.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer als 2. Jugendkammer

Tenor

für R e c h t erkannt:

Der Angeklagte W. ist der Zwangsprostitution sowie der schweren

Zwangsprostitution schuldig.

Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

2 Jahren und 6 Monaten

verurteilt.

Hinsichtlich des Angeklagten W. wird die Einziehung des Wertes von

Taterträgen in Höhe von 3.866 € angeordnet.

Der Angeklagte U. ist der schweren Zwangsprostitution schuldig.

Er wird zur einer Freiheitsstrafe von

1 Jahr und 3 Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Hinsichtlich des Angeklagten U. wird die Einziehung des Wertes von

Taterträgen in Höhe von 2.000 € angeordnet.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der

notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Angewendete Vorschriften:

§§ 232a Abs. 1 Ziffer 1, Abs. 4, Abs. 5, 2. Halbsatz, 53 StGB.

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