Landgericht Wuppertal, 2016-02-03, 25 Ks-45 Js 23/15-7/15

25 Ks-45 Js 23/15-7/15Tribunal Cantonal3 de fev. de 2016

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Landgericht Wuppertal — 25 Ks-45 Js 23/15-7/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-03

Aktenzeichen: 25 Ks-45 Js 23/15-7/15

ECLI: ECLI:DE:LGW:2016:0203.25KS45JS23.15.7.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. große Strafkammer als 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts

Tenor

Der Angeklagte U3 ist des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Die Angeklagten N und C5 sind jeweils der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Der Angeklagte U3 wird zu einer Freiheitsstrafe von

acht Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte N wird zu einer Freiheitsstrafe von

einem Jahr und sechs Monaten

und der Angeklagte Y3 einer Freiheitsstrafe von

neun Monaten

verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe bezüglich des Angeklagten C5 wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Nebenklägers

  • bzgl. U3: §§ 212 Abs.1, 223, 224 Abs. 1 Ziff. 2, 4 und 5, 22, 25 Abs.2, 52 StGB, bzgl. N und C5: §§ 223, 224 Abs. 1 Ziff. 4, 25 Abs.2 StGB -

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