Landgericht Wuppertal, 2008-06-18, 11 O 47/08

11 O 47/08Tribunal Cantonal18 de jun. de 2008

Abrir fonte

Texto completo

Landgericht Wuppertal — 11 O 47/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-06-18

Aktenzeichen: 11 O 47/08

ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0618.11O47.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Im Wege der einstweiligen Verfügung wird auf Grund des dem Beschluss beigefügten Antrages und der eidesstattlichen Versicherung vom 12.06.2008 gemäß §§ 3, 8 UWG, 944, 935, 936, ZPO und wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene Verhandlung angeordnet:

Der Antragsgegnerin wird es untersagt, im geschäftlichen Verkehr mit dem Mietwagen mit dem amtlichen Kennzeichen xx oder anderen auf sie zugelassenen Mietwagen Personen zu befördern, die an einer ansteckenden Krankheit erkrankt oder dessen verdächtig sind, ohne über Genehmigungen nach § 18 ff. RettG NRW zu verfügen.

Der Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:

·die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft

oder

·die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Verfahrenswert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.