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5 O 136/19•Landgericht Siegen, 2020-02-11, 5 O 136/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-11
Aktenzeichen: 5 O 136/19
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2020:0211.5O136.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: BGB §§ 826, 249
I.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 40.170,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.06.2019 zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Porsche, Typ Macan S Diesel, Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN): XXXXXX.
II.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorbezeichneten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.
III.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin auf die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren 1.336,90 Euro (netto) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.06.2019 zu zahlen.
IV.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
V.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 12 % und die Beklagte 88 %.
VI.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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