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5 T 235/22•Landgericht Paderborn, 2022-09-06, 5 T 235/22
5 T 235/22Tribunal Cantonal6 de set. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-06
Aktenzeichen: 5 T 235/22
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2022:0906.5T235.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Beschwerde des Betroffenen vom 19.08.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lippstadt vom 15.08.2022 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Behandlung bereits vor Ablauf von vier Monaten zu beenden ist, wenn das Behandlungsziel erreicht ist oder die erwartete Besserung nicht eintritt oder unverzüglich, wenn schwerwiegende Nebenwirkungen einen Abbruch der Behandlung erforderlich machen.
Die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit aus dem amtsgerichtlichen Beschluss vom 15.08.2022 wird aufgehoben.
Dieser Beschluss wird erst mit Rechtskraft wirksam.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
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