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2 O 37/20•Landgericht Paderborn, 2021-10-04, 2 O 37/20
Entscheidungsdatum: 2021-10-04
Aktenzeichen: 2 O 37/20
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2021:1004.2O37.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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