Landgericht Paderborn, 2021-05-26, 08 KLs 18/20

08 KLs 18/20Tribunal Cantonal26 de mai. de 2021

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Landgericht Paderborn — 08 KLs 18/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-26

Aktenzeichen: 08 KLs 18/20

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2021:0526.08KLS18.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Der Angeklagte ... wird wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in vier Fällen, in jedem dieser Fälle in Tateinheit mit banden- und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung sowie wegen versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit mit versuchter banden- und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet. Ein Jahr der Gesamtfreiheitsstrafe ist vor der Unterbringung zu vollziehen.

Der Angeklagte ... wird wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in vier Fällen, in jedem dieser Fälle in Tateinheit mit banden- und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung sowie wegen versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit mit versuchter banden- und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Die Angeklagte ... wird wegen Beihilfe zum versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betrug in Tateinheit mit versuchter banden- und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Im Übrigen wird die Angeklagte freigesprochen.

Der Angeklagte ... wird freigesprochen. Er ist für die erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen.

Gegen den Angeklagten ... wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 3.000 € angeordnet. Gegen den Angeklagten ...wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 2.000 € angeordnet.

Die Angeklagten ... und ...tragen die Kosten des Verfahrens sowie ihre notwendigen Auslagen. Die Angeklagte ...trägt die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen, soweit sie verurteilt wurde. Soweit sie freigesprochen wurde, fallen diese der Staatskasse zur Last, ebenso die notwendigen Auslagen des Angeklagten ....

Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5, 267 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4; 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 27, 52, 53, 56, 64, 67 Abs. 2, 73, 73c StGB

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