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1 KLs-93 Js 635/19-11/20•Landgericht Münster, 2022-05-16, 1 KLs-93 Js 635/19-11/20
1 KLs-93 Js 635/19-11/20Tribunal Cantonal16 de mai. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-16
Aktenzeichen: 1 KLs-93 Js 635/19-11/20
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0516.1KLS93JS635.19.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Große Strafkammer
Die Angeklagten sind der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit räuberischer Erpressung, der Angeklagte O. dazu tateinheitlich des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.
Der Angeklagte B 1. wird zu einer Freiheitsstrafe von
zwei Jahren und neun Monaten,
der Angeklagte O. wird zu einer Jugendstrafe von
drei Jahren
verurteilt, von denen wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung jeweils 3 Monate als vollstreckt gelten.
Dem Angeklagten O. wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ihm darf für die Dauer von vier Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.
Angewendete Vorschriften hinsichtlich des Angeklagten B.:
§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 253 Abs. 1, 255, 52 StGB.
Angewendete Vorschriften hinsichtlich des Angeklagten O.:
§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 253 Abs. 1, 255, 315 b Abs. 1 Nr. 3, 52, 69, 69 a StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, §§ 3, 105 JGG.
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