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111 O 75/19•Landgericht Münster, 2021-10-28, 111 O 75/19
111 O 75/19Tribunal Cantonal28 de out. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-28
Aktenzeichen: 111 O 75/19
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:1028.111O75.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.841,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.01.2020 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche weiteren materiellen Schäden zu ersetzen, die ihm aus dem Tod von Frau F1, geborene N, geboren am ##.##.1973 in H, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in S, gestorben am ##.##.2018 in Warstein, entstanden sind und zukünftig noch entstehen werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % vorläufig vollstreckbar.
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