Landgericht Münster, 2021-07-16, 22 O 12/21

22 O 12/21Tribunal Cantonal16 de jul. de 2021

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Landgericht Münster — 22 O 12/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-16

Aktenzeichen: 22 O 12/21

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0716.22O12.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer für Handelssachen

Tenor

    1. Dem Beklagten wird es unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, untersagt, Rechtsberatungsdienstleistungen anzubieten und hierbei angestellte Rechtsanwälte als „Partner“ zu bezeichnen, wie geschehen am 00.01.2021 unter der Webadresse …(Bez. Webseite entfernt ) und nachfolgend wiedergegeben:

…(Bild entfernt), Text wie nachfolgend:

„H

Rechtsanwalt und Fachanwalt

für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Partner

H entstammt einer Per Bauunternehmer- und Architektenfamilie und ist seit vielen Jahren als Anwalt auf Baurecht spezialisiert.

Zwischen 1999 und 2003 war H ehrenamtliches Mitglied im Planungsausschuss der Stadt P und – als Experte für Immobilienrecht – mehrere Jahre lang in der Mitgliederberatung für den Verband „Haus und Grund“.“

    1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.501,19 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 02.03.2021 Zug um Zug gegen Vorlage einer den Vorsteuerabzug ermöglichenden, auf den Beklagten lautenden Rechnung über die Leistung „Abmahnung F Rechtsanwälte vom 00.01.2021“ zu zahlen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
    1. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

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