Landgericht Münster, 2021-02-19, 12 O 31/16

12 O 31/16Tribunal Cantonal19 de fev. de 2021

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Landgericht Münster — 12 O 31/16 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-19

Aktenzeichen: 12 O 31/16

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0219.12O31.16.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 134.813,15 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 71.527,20 € seit dem 31.07.2012, aus weiteren 10.800,00 € und 2.085,95 € seit dem 14.03.2016 und aus 50.400,00 € seit dem 26.06.2019, wobei die Zinsen aus den 10.800,00 € und 50.400,00 € zusammen einen Betrag in Höhe von 7.253,47 € nicht übersteigen dürfen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte dem Kläger sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen hat, die dem Kläger dadurch entstehen, dass der Beklagte das Bauvorhaben, Umbau des Wohn- und Wirtschaftsgebäudes X-Straße ## in Münster fehlerhaft geplant hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens (Aktenzeichen entfernt) tragen der Kläger zu 40 % und der Beklagte zu 60 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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