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4 O 515/11•Landgericht Münster, 2020-04-28, 4 O 515/11
Entscheidungsdatum: 2020-04-28
Aktenzeichen: 4 O 515/11
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0428.4O515.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 60.600,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.11.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70 % und die Beklagte zu 30 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
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