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8 O 272/19•Landgericht Münster, 2020-03-09, 8 O 272/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-09
Aktenzeichen: 8 O 272/19
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0309.8O272.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der nach dem Urteil vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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