3 S 40/18•Landgericht Münster, 2018-12-20, 3 S 40/18
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Landgericht Münster — 3 S 40/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-20
Aktenzeichen: 3 S 40/18
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:1220.3S40.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 13.02.2018 wird teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 912,52 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz per anno hieraus seit dem 23.08.2017 nebst weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten von 124,00 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 8% und der Beklagte zu 92%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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