4 O 609/10•Landgericht Münster, 2014-01-21, 4 O 609/10
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Landgericht Münster — 4 O 609/10 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-21
Aktenzeichen: 4 O 609/10
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0121.4O609.10.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 13.012,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2010 zu zahlen, allerdings in Höhe von 1.000 EUR lediglich Zug um Zug gegen Herausgabe des in seinem Eigentum stehenden Rechners Codatron 16 des Herstellers Nedap. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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