Landgericht Münster, 2013-03-27, 110 O 61/12

110 O 61/12Tribunal Cantonal27 de mar. de 2013

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Landgericht Münster — 110 O 61/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-27

Aktenzeichen: 110 O 61/12

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0327.110O61.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin vollständige Kopien folgender Schriftstücke zur Verfügung zu stellen:

Kopien der Mantelbögen der Steuererklärung, die der Beklagte für die Eheleute A für die Kalenderjahre 2007 bis 2010 beim Finanzamt T abgegeben hat.

Kopien der Vorauszahlungsbescheide für die Eheleute A, die der Beklagte als Empfangsbevollmächtigter für die Eheleute A in den Jahren 2007 bis 2011 erhalten hat.

Vollständige Kopien der Informationsschreiben, die der Beklagte im Zusammenhang mit den Einkommenssteuererklärungen der Eheleute A diesen in den Kalenderjahren 2009 bis 2012 zukommen ließ, insbesondere vollständige Kopie der Vergleiche zwischen Zusammen- und getrennter Veranlagung der Eheleute A für die Kalenderjahre 2007 bis 2010.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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