2 O 768/03•Landgericht Münster, 2004-05-24, 2 O 768/03
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Landgericht Münster — 2 O 768/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-24
Aktenzeichen: 2 O 768/03
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:0524.2O768.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
an die Klägerin 4.896,03 € nebst 8 % Zinsen
über dem Basiszinssatz seit dem 8.5.2003 zu
zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die
Kläger ¼ und die Beklagte ¾.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig
vollstreckbar.
Für die Beklagte ist das Urteil ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.
Die Kläger können die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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