Landgericht Mönchengladbach, 2021-05-18, 3 O 341/20

3 O 341/20Tribunal Cantonal18 de mai. de 2021

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Landgericht Mönchengladbach — 3 O 341/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-18

Aktenzeichen: 3 O 341/20

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2021:0518.3O341.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 48.891,97 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.10.2020 Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeuges der Marke Audi Typ A6 Avant 3.0 TDI quattro mit der Fahrgestellnummer zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 09.10.2020 mit der Rücknahme des Fahrzeuges der Marke Audi Typ A6 Avant 3.0 TDI quattro mit der Fahrgestellnummer in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 2.147,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.10.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 15 % und die Beklagte zu 85 % zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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