Landgericht Mönchengladbach, 2021-05-18, 5 S 41/20

5 S 41/20Tribunal Cantonal18 de mai. de 2021

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Landgericht Mönchengladbach — 5 S 41/20 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-18

Aktenzeichen: 5 S 41/20

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2021:0504.5S41.20.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteils des Amtsgericht Erkelenz vom 30.11.2020, Aktenzeichen: 14 C 392/20, unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt,

an die Klägerin 526,15 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.05.2019 zu zahlen,

die Klägerin von ihrer Zahlungsverpflichtung gegenüber den Rechtsanwälten ………., i.H.v. 124,00 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3 zu tragen.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar

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