Landgericht Mönchengladbach, 2020-08-14, 11 O 432/19

11 O 432/19Tribunal Cantonal14 de ago. de 2020

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Landgericht Mönchengladbach — 11 O 432/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-14

Aktenzeichen: 11 O 432/19

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2020:0814.11O432.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.185,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.01.2020 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Pkw SEAT Exeo Reference mit der Fahrzeugidentifikationsnummer xxx.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorgenannten Pkw seit dem 13.02.2020 in Annahmeverzug befindet.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe eines Betrages von 2.294,71 € erledigt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 30 % und die Beklagte zu 70 % zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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