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22 KLs 15/19•Landgericht Mönchengladbach, 2020-07-14, 22 KLs 15/19
22 KLs 15/19Tribunal Cantonal14 de jul. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-14
Aktenzeichen: 22 KLs 15/19
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2020:0714.22KLS15.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
3 Jahren und 3 Monaten
verurteilt.
Soweit das Verfahren gegen den Angeklagten teilweise eingestellt worden ist, trägt die Staatskasse die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeklagten. Im Übrigen trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
§§ 29 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, 53 StGB
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