Landgericht Mönchengladbach, 2013-05-14, 5 S 99/12

5 S 99/12Tribunal Cantonal14 de mai. de 2013

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Landgericht Mönchengladbach — 5 S 99/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-14

Aktenzeichen: 5 S 99/12

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2013:0514.5S99.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 02.11.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 420,88 EUR, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.03.2012, zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 63 % und die Beklagte zu 37 %. Die Kosten des Verfahrens zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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