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7 O 216/23•Landgericht Krefeld, 2024-06-26, 7 O 216/23
Entscheidungsdatum: 2024-06-26
Aktenzeichen: 7 O 216/23
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2024:0626.7O216.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, die Notarin P. mit Amtssitz in W. schriftlich anzuweisen, die in deren Urkunde URNr. N01 erklärte Auflassung zu vollziehen und alles Erforderliche zu veranlassen, damit das Eigentum, an dem in vorgenannter Urkunde bezeichneten Grundstück, auf den Kläger übergeht und dieser als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Tenors zu Ziffer 1 jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000 EUR. Hinsichtlich der Kosten ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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