projetos
12 O 29/22•Landgericht Krefeld, 2023-04-05, 12 O 29/22
Entscheidungsdatum: 2023-04-05
Aktenzeichen: 12 O 29/22
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2023:0405.12O29.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts D. vom 00.00.0000 (22-4285194-0-3) wird insoweit aufrechterhalten, als die Beklagte zur Zahlung einer Hauptforderung in Höhe von 9.762,10 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.02.2022 verurteilt wurde.
Im Übrigen wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 59 % und die Beklagte zu 41 %.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11.000 € und für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800 € vorläufig.vollstreckbar.
Streitwert: 23.602,79 €
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.