projetos
21 KLs 24/22•Landgericht Krefeld, 2022-11-08, 21 KLs 24/22
21 KLs 24/22Tribunal Cantonal8 de nov. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-08
Aktenzeichen: 21 KLs 24/22
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2022:1108.21KLS24.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und in dem anderen Fall in Tateinheit mit vorsätzlichem Führen einer verbotenen Waffe (Schlagring) zu einer
Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Aus dem Täter-Opfer-Fond der Stadt T. soll an den Geschädigten E. eine Schadenswiedergutmachung von 400,00 € bezahlt werden.
Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, jedoch trägt er seine eigenen Auslagen selbst.
Angewendete Vorschriften:
§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 253, 255, 52, 53 StGB, § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG, §§ 1, 105 JGG
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.