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21 KLs 42/19•Landgericht Krefeld, 2020-10-29, 21 KLs 42/19
21 KLs 42/19Tribunal Cantonal29 de out. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-29
Aktenzeichen: 21 KLs 42/19
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2020:1029.21KLS42.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wegen falscher Verdächtigung, sowie wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung der Urteile des AG Krefeld vom 11.10.2019 (Az.: 21 Ls- 3 Js 1290/18- 30/19) und 05.06.2019 (Az.: 22 Ls -6 Js 256/19- 99/19) deren Maßnahmen in Fortfall kommen, soweit sie noch nicht erledigt sind, zu einer
Einheitsjugendstrafe von 3 Jahren
verurteilt. Im Übrigen wird er freigesprochen.
Soweit der Angeklagte freigesprochen worden ist, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten. Im Übrigen wird davon abgesehen dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, jedoch trägt er seine eigenen Auslagen sowie die seiner gesetzlichen Vertreter selbst.
Angewendete Vorschriften:
§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 242 Abs. 1, 164 Abs. 1, 52, 53 StGB, §§ 1, 3 JGG
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