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3 O 88/19•Landgericht Krefeld, 2020-06-04, 3 O 88/19
Entscheidungsdatum: 2020-06-04
Aktenzeichen: 3 O 88/19
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2020:0604.3O88.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.395,05 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.10.2018 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung sämtlicher Rechte des Klägers aus den Kauf- und Verwaltungsverträgen
mit der S. GmbH -
Kauf und Verwaltungsvertrag vom 01.07.2015 über elf Stück Container zum Preis von insgesamt 31.460,00 EUR, Vertragsnummer XXX.
Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von sämtlichen bis zum Zeitpunkt der Klagezustellung fälligen und zukünftig fällig werdenden Verbindlichkeiten aus den in Ziff. 1 der Klageanträge näher bezeichneten Kauf- und Verwaltungsverträgen des Klägers freizustellen, Zug um Zug gegen Übertragung sämtlicher Rechte des Klägers aus den in Ziff. 1 der Klageanträge näher bezeichneten Kauf- und Verwaltungsverträgen.
Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme der Übertragung sämtlicher Rechte des Klägers aus den in Ziff. 1 der Klageanträge näher bezeichneten Kauf- und Verwaltungsverträgen in Verzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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