7 O 10/17•Landgericht Krefeld, 2018-02-28, 7 O 10/17
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Landgericht Krefeld — 7 O 10/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-28
Aktenzeichen: 7 O 10/17
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2018:0228.7O10.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.499,92 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.11.2015 zu zahlen und zwar Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKW VW Golf Comfortline BlueMotion Technology 1,6 l TDI 77 kw (105 PS) mit der Fahrzeug-Ident.-Nr. XXXXXX und dem derzeitigen amtlichen Kennzeichen XX-XXXX.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Übernahme des vorgenannten PKW seit dem 19.11.2015 im Annahmeverzug befindet.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.474,89 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.02.2017 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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