5 O 233/05•Landgericht Krefeld, 2006-05-02, 5 O 233/05
Texto completo
Landgericht Krefeld — 5 O 233/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-02
Aktenzeichen: 5 O 233/05
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2006:0502.5O233.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 29.11.2005 wird aufgehoben, soweit die Klage in Hö-he von 28.246,79 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz seit dem 04.02.2005 abgewiesen worden ist. Insoweit wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 28.246,79 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunk-ten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.02.2005 zu zahlen. Im Übri-gen wird das Versäumnisurteil aufrecht erhalten. Im Höhe von Zinsen in Höhe von weiteren 3 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 29.789,58 € seit dem 16.01.2004 wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte mit Ausnahme der durch die Säumnis der Klägerin und die durch die Anrufung der unzuständigen Gerichte, Amtsgericht Siegen und Landgericht Siegen entstandenen Kosten, die die Kläge-rin zu tragen hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für die Klägerin jedoch nur gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.