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1 O 49/15•Landgericht Kleve, 2021-01-27, 1 O 49/15
Entscheidungsdatum: 2021-01-27
Aktenzeichen: 1 O 49/15
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2021:0127.1O49.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Die Beklagte wird verurteilt, die im Grundbuch von WH, Blatt 254 A des Amtsgerichts Schmallenberg, eingetragenen Grundstücke G3, Flur 10, Nr. 104 „Landwirtschaftsfläche, KP“ 2.63.29 ha und G, Flur X, Nr. 126 an den Kläger zu übertragen, aufzulassen und die Eintragung des Klägers als Eigentümer im Grundbuch zu bewilligen, Zug um Zug gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 39.251,86 €.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte einen Betrag in Höhe von 39.251,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus seit dem 20.09.2018, Zug-um-Zug gegen Übertragung, Auflassung, Eintragung und Bewilligung der Eintragung des Klägers als der im Grundbuch von WH, Blatt 254 A, des Amtsgerichts Sg, eingetragenen Grundstücke G3, Flur 10, Nr. 104 und G, Flur7 Nr. 126.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 24 Prozent und die Beklagte zu 76 Prozent, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen I-7 U 23/17.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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